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Klärung der RINA-Verordnung für Yachtcharter

  • Ersteller Ersteller AngeloB
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AngeloB

Guest
Hallo alle
Ich bitte um Klärung über die Regeln für Charteryachten
Ich habe die Verordnung von 2006.
Teil der Verordnung über eine Heckklappe (die einen kleinen Strand schließt) und eine Seitenklappe (die eine Garage schließt) ist pt b, ch 1, S. 1, Absatz 5.4?

Danke für die Hilfe
 
die Yacht ist ein wenig länger als 24 Meter, es ist aus Fiberglas, es ist weniger als 500 Tonnen
Ich benutze die Regelung „Regeln für die Klassifizierung von Charteryachten ab dem 1. Januar 2006“. gibt es neuere Versionen?

die Tür ist seitlich, schließt eine Garage.
die indikative Größe der Luke beträgt 4,2x2 Meter
die Tür nach oben öffnet, aber in einer offenen Position ist sie über dem Wasser, also sollte niemand unter sein? !
die Türschwelle beträgt 300 mm von der Wasserleitung
auf der Regelung pt b, ch 1, S. 1, Absatz 5.4 erwähnt nur eine Mindestzahl von Kastanien (8), eine Kastanie alle 800 mm, mindestens 2 Kastanien für jede Seite und betrachten die Scharniere als Kastanien.

im Moment habe ich keine anderen spezifischen Anträge gefunden. In Absatz 2.1.1 wird jedoch auf die Regeln für die Einstufung von Schiffen verwiesen.
Wenn ich die Regeln für die Klassifizierung von Schiffen lese, finde ich, dass die nach oben öffnende Luke ein mechanisches Verriegelungssystem in offener Position haben muss.
Ich finde auch, dass die Bugtüren entworfen werden müssen, um “Öffnung” zu einem Winddruck von 150 kg/mt2 zu widerstehen
Sie scheinen mir zwei übermäßige Anforderungen an ein 24 mt Boot, sie würden die Kosten steigen, aber ich bin nicht sicher, dass ich sie ausschließen kann.
Was denkst du?

Hallo und danke.
 

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